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Zulassungsstatus
Das Fahrzeug war angemeldet.
Fahrzeugzustand vor Schadeneintritt
Der Allgemeinzustand des Fahrzeuges sowie der Zustand von Lack und Karosserie vor Schadeneintritt ist
als gepflegt zu bezeichnen.
Verkehrszustand nach Schadeneintritt
Nach dem Unfall befand sich das Fahrzeug zwar in einem bedingt fahrfähigen, aber nicht
vorschriftsmäßigen Zustand im Sinne der StVZO.
Besichtigungsbedingungen
Die Besichtigungsbedingungen reichten zur Schadenfeststellung aus. Nach Art und Lage des Schadens war
eine Begutachtung ohne Hebebühne und ohne sonstige technische Einrichtung möglich.
Besichtigungs- / Demontagezustand
Die Untersuchung erfolgte am unzerlegten, beschädigten Fahrzeug. Soweit beurteilbar, befand sich das
Fahrzeug im wesentlichen in dem gleichen, unveränderten Zustand wie nach dem Schadeneintritt.
Reparaturwürdigkeit
Bei der Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten wird der Wiederbeschaffungswert nicht erreicht. Aus
wirtschaftlicher Sicht kann eine Reparaturfreigabe erteilt werden.
Vor Beauftragung bzw. Beginn der Reparatur sind jedoch schadens- und haftungstechnische
Gegebenheiten zu berücksichtigen.