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Verkehrssicherheit beeinträchtigt
102.196 Km / geschätzt
Zwei Vorbesitzer It. Angabe
Das Fahrzeug befand sich zum Zeitpunkt der Besichtigung in einem dem Alter
und der Laufleistung entsprechenden ordentlichen Allgemeinzustand.
Die Besichtigung erfolgte in undemontiertem Zustand.
Das Fahrzeug befand sich offensichtlich noch in gleichem Zustand wie
unmittelbar nach dem Schadenereignis.
Die Besichtigungsbedingungen reichten zunächst zur Schadenfeststellung aus.
Nach Art und Lage der Schäden war eine Begutachtung ohne Hebebühne und ohne
sonstige technische Einrichtungen möglich.
Um verdeckte Schäden an Fahrwerk und Lenkung auszuschließen, wurde eine
Achsvermessung durch die Werkstatt durchgeführt.
Diese Achsvermessung war unfallbedingt zur Schadensbeurteilung notwendig.
Das Achsmessprotokoll ist dem Gutachten als Anlage beigefügt.
Die Betriebssicherheit bzw. Nutzbarkeit des Fahrzeugs wurde aufgrund
der beim Unfallereignis eingetretenen Schäden beeinträchtigt.
Eine Notreparatur ist nicht durchführbar bzw. nicht wirtschaftlich.
Der Geschädigte / Anspruchsteller ist laut Angabe nicht
vorsteuerabzugsberechtigt.