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KBA-Hersteller: 0035
KBA-Modell: BCB
Allgemeinzustand : Das Fahrzeug befand sich hinsichtlich Alter und
Laufleistung in einem guten Allgemeinzustand. Der
Innenraum des Fahrzeuges vermittelte einen gepflegten
Gesamteindruck. Die abgelesene Laufleistung war
unterdurchschnittlich.
Die Außenlackierung befand sich in einem gepflegten
Erhaltungszustand. Augenscheinlich waren nur leichte
Gebrauchsspuren erkennbar, diese sind aus
sachverständiger Sicht als alters- und
laufleistungstypisch zu klassifizieren.
Besichtigungsbedingungen:
Die Besichtigungsbedingungen waren zur Beurteilung des Fahrzeuges ausreichend.
Zur Untersuchung des Fahrzeuges stand eine Hebebühne zur Verfügung.
Zur konkreten Erkennung, Feststellung und Dokumentation des Schadenumfangs im Rahmen
der Gutachtenerstellung war eine Hebebühne erforderlich.
Probefahrt / Probelauf:
Zur Erstellung des Gutachtens war eine Probefahrt mit dem Fahrzeug nicht erforderlich.
Ein kurzer Probelauf des Motors wurde ohne Beanstandung durchgeführt.
Besichtigungszustand:
Das Fahrzeug befand sich zum Besichtigungszeitpunkt in beschädigtem, nicht demontiertem
Zustand.
Verkehrssicherheit vor Schadenereignis:
Über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis konnten,
soweit erkennbar, keine nachteiligen Feststellungen getroffen werden.
Verkehrssicherheit nach Schadenereignis:
Durch den eingetretenen Schaden ist die Betriebs- und Verkehrssicherheit gemäß 829 StvzO
Anlage VIll nicht mehr gewährleistet.
Notreparatur:
Die Durchführung einer Notreparatur kann aus technisch/wirtschaftlicher Sicht nicht empfohlen
werden.
Wertbeeinflussende Faktoren:
Nach Angaben wurden die nachstehend aufgeführten werterhöhenden bzw. werterhaltenden
Reparaturmaßnahmen am Fahrzeug durchgeführt. Belege lagen vor.
- 04/22 - Inspektion , Ölwechsel durchgeführt, Luftfilter, Zündkerzen gewechselt -
ca 400,00 Euro
Werden nach der Demontage der Anbauteile des Anstoßbereiches weitere Beschädigungen
festgestellt, die eine Erweiterung des vorgesehenen Reparaturumfanges bzw. eine Änderung
des vorgeschlagenen Reparaturweges zur Folge haben, wird um sofortige Benachrichtigung des
Sachverständigen durch den Reparateur gebeten.
Eine Nachbesichtigung des Fahrzeuges zur Feststellung des Umfanges der
Reparaturerweiterung und damit verbundenen Kostenausweitung wird in diesem Fall durch den
Sachverständigen umgehend durchgeführt. Bereits schadenbedingt erneuerte Ersatzteile sind
bis dahin aufzubewahren.